Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für jede Form der Diättherapie / Ernährungsberatung. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber diese als alleinverbindlich für die vertragliche Beziehung an.

2. Angebots-Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit schriftlicher Anmeldung und ebenfalls schriftlicher Bestätigung (Beratungsvereinbarung) zu Stande. Die Anmeldungen bei Gruppenberatungen und Seminaren werden in zeitlicher Reinfolge berücksichtig. Einzeltermine werden individuell vereinbart.

3. Rücktritt vom Vertrag

Der Auftragnehmer kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl von Teilnehmern nicht erreicht wird oder der Berater ausfällt. Werden Aufträge storniert – gleich aus welchen Gründen – so hat der Auftragsnehmer das Recht, die bis dahin angefallenen Kosten zu berechnen, mindestens aber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% zu verlangen. Ebenso ist es mit Terminen, die nicht eingehalten werden und nicht rechtzeitig abgesagt werden.

4. Bescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der vereinbarten Termine genutzt wurden.

5. Preisgestaltung

Die im Angebot vom Auftragnehmer genannten Preise sind verbindlich. Änderungen bedürfen der Schriftform. Der Auftraggeber hat auch diejenigen Kosten zu tragen, die durch eine von ihm veranlasste nachträgliche Änderung entstehen. Beratungsleistungen für Firmen, Krankenkassen oder anderen Institutionen sind der entsprechenden Preisliste zu entnehmen.

6. Zahlungsmodalitäten

Die Rechnungsstellung erfolgt nach durchgeführter Leistung. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzüge fällig. Bei allen Zahlungen sind als Zuordnungsmerkmale die vom Auftragnehmer vergebene Teilnehmer- / Kundennummer und die Rechnungsnummer, sowie Name und Vorname anzugeben. Das Risiko infolge fehlender Zuordnungsbegriffe evtl. nicht richtig zugeordneter Zahlungseingänge trägt der Kunde. Abweichende Zahlungsbedingungenen bedürfen der Schriftform. Bei Nichtzahlung nach der ersten Zahlungserinnerung beauftragt der Auftragnehmer eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Forderungsinkasso. Dadurch entstehende Kosten und andere Verzugskosten trägt der Schuldner.

7. Pflichten der Vertragspartner

Der Auftragsnehmer gewährleistet stets nach den aktuellen Empfehlungen der DGE und dem neusten Stand der Ernährungsmedizin zu beraten. Die Qualitätsrichtlinien erfolgen nach den Qualitätsstandards des VDD e.V. und den Beratungsstandards der DGE. Ständige Fort- und Weiterbildung sind selbstverständlich. Diätassistenten unterliegen gemäß Strafgesetzbuch § 203 der Schweigepflicht! Der Kunde hat die Pflicht, vollständige Angaben bezüglich etwaiger Vorerkrankungen, aktueller Krankheiten, Medikation und sonstiger ärztlicher Behandlung sowie Diäten und anderer Ernärhungsberater zu machen. Der Auftragnehmer empfiehlt allen Kunden während der Teilnahme an der Beratung, regelmäßig ihren Arzt aufzusuchen und Kontrolluntersuchen durchführen zu lassen. Die Beratung ist frei von Werbung und es werden keine Produkte verkauft.

8. Haftung für Schäden

Werden Anleitungen vom Auftragnehmer und Informationen vom Kunden nicht Eingehalten oder wurden eigenmächtig Änderungen seitens des Kunden an den Beratungsunterlagen vorgenommen, besteht keine Haftung. Der Auftragnehmer haftet nicht für unrichtig gemachte Angaben der Kunden. Die Haftung des Auftragsnehmers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikte ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüche wegen der Verletzung der Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzung der Erfüllungshilfen des Auftragsnehmers.

9. Speicherung von Daten

Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten von ihm zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden.

10. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Zahlungsort ist Oberasbach. Sofern eine Bestimmung des Vertrag unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen der Vereinbarung. Eine solche Bestimmung gilt als durch eine ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.